Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Wird der Schlichterspruch von beiden Parteien durch eine ausdrückliche Erklärung angenommen, erlangt er Rechtsverbindlichkeit (Bsp.: ein angenommener Schlichterspruch führt zu einem gültigen Tarifvertrag mit sämtlichen Rechtsfolgen). Schlichtersprüche können demnach auch Gegenstand zur Vorlage bei Gerichtsverfahren sein. Wird der Schlichterspruch von einer Seite nicht angenommen bzw. ausdrücklich abgelehnt, gibt es demzufolge kein verbindliches Ergebnis. Regelungen zur Verbindlichkeit des Schlichterspruchs können in der zwischen den Parteien und dem Schlichter getroffenen Schlichtungsvereinbarung vorgesehen werden. So kann beispielsweise geregelt werden, dass der Schlichterspruch erst mit Ablauf einer bestimmten Frist angenommen wird oder dass bestimmte Folgen eintreten sollen, wenn es zu keiner Einigung kommt.