Bei welchen Konfliktfällen hat sich ein Schlichtungsverfahren bewährt?
Schlichtung im Bereich Wirtschaft und Unternehmen eignet sich bei folgenden Konflikten:
- Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern
- bezüglich Vertragsinhalten
- verspätete oder ausbleibende Lieferung in Geschäftsbeziehungen
- im Wettbewerb (unlautere Werbung)
- unter Gewerbetreibenden
- zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen
- internationale Wirtschaftskonflikte
Schlichtung bei Verbrauchern eignet sich bei folgenden Konflikten:
- bezüglich Vertragsinhalten
- zwischen Kunden und KfZ-Werkstatt
- Konflikte in der Textilpflege (z. B. chemische Reinigung, Wäscherei)
- zwischen Patienten und Ärzten
- zwischen Mandant und Rechtsanwalt
- zwischen Mandant und Steuerberater
Schlichtung im Bereich Schule/ Ausbildung eignet sich bei folgenden Konflikten:
- zwischen Schülern
- zwischen Lehrern und Schülern
- zwischen Eltern und Lehrern
- zwischen Auszubildenden und Ausbildenden
Schlichtung bei Privatpersonen eignet sich bei folgenden Konflikten:
- regionale Entwicklungskonzepte (z.B. Bahnprojekt Stuttgart 21)