Welche Kosten können entstehen?
Die Gebühren eines Schiedsamtsverfahren betragen gem. § 46 Berliner Schiedsamtsgesetz:
- für das Verfahren 10 Euro bzw. 20 Euro bei Zustandekommen eines Vergleichs
- 38 Euro bei umfangreicheren Fällen
- bei Härtefällen (sehr geringe Vermögens- und Einkommensverhältnisse) kann nach billigem Ermessen ganz von der Gebühr abgesehen werden
- zzgl. Auslagen
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, inwieweit die Verfahrenskosten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom Versicherungsumfang gedeckt sind.