Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Der Spruch einer Ombudsstelle kann für das jeweilige Unternehmen bis zu einem bestimmten Betrag bindend sein, nicht aber für den Kunden.
Bei Versicherungen muss sich der evtl. in dem Verfahren unterliegende Versicherer nur bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro an den Spruch halten. Bei Banken liegt die Grenze bei 5.000 Euro.