Wie kann eine Musterklausel in Verträgen aussehen?

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Ombudsstelle im Streitfall ist in der Regel Vertragsbestandteil der Versicherungsbedingungen bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Die Teilnahme an dem Verfahren ist aber in jedem Fall freiwillig.
Eine Klausel zum Ombudsmannverfahren könnte zum Beispiel folgendermaßen aussehen (Beispiel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank):
"Ombudsmannverfahren Außergerichtliche Streitschlichtung
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten."