Welche Nachteile können sich ergeben?
- Anwendungsbereich eingeschränkt, da meist nur Konflikte mit niedrigerem Streitwert beigelegt werden können
- nicht alle Branchenmitglieder unterwerfen sich Ombudsstellen
- Unverbindlichkeit der Verhandlung kann dazu führen, dass eine Partei dennoch einen Gerichtsprozess anstrengt