Welche Nachteile können sich ergeben?

  • Anwendungsbereich eingeschränkt, da meist nur Konflikte mit niedrigerem Streitwert beigelegt werden können
  • nicht alle Branchenmitglieder unterwerfen sich Ombudsstellen
  • Unverbindlichkeit der Verhandlung kann dazu führen, dass eine Partei dennoch einen Gerichtsprozess anstrengt