Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Grundlage eines Mediationsverfahrens ist ein zumeist individuell vereinbarter Vertrag zwischen dem Mediator und den Parteien. In diesem Vertrag wird der Umfang, Ablauf und der Zweck des Verfahrens geregelt und geklärt, welche Rollen der Mediator und die Parteien dabei einnehmen.
In einer Absichtserklärung werden schließlich die Resultate des Verfahrens aufgenommen. Dort halten die Parteien einvernehmlich schriftlich fest, was sie gemeinsam in der Zukunft beabsichtigen und wie sie sich (kooperativ) verhalten wollen. Diese Erklärung kann auch für vollstreckbar erklärt werden.