Welche Nachteile können sich ergeben?

  • Konflikte mit geringerem Streitwert können verhältnismäßig hohe Kosten verursachen
  • Geschäftsgeheimnisse müssen u. U. offengelegt werden, um einen Interessenausgleich zu erzielen
  • Informationsaustausch, der in der Regel offen erfolgt, kann von einer unredlichen Partei ausgenutzt werden
  • Unverbindlichkeit der Verhandlung kann dazu führen, dass eine Partei dennoch einen Gerichtsprozess anstrengt
  • Prozesskostenhilfe nicht möglich