Welche Nachteile können sich ergeben?
- Konflikte mit geringerem Streitwert können verhältnismäßig hohe Kosten verursachen
- Geschäftsgeheimnisse müssen u. U. offengelegt werden, um einen Interessenausgleich zu erzielen
- Informationsaustausch, der in der Regel offen erfolgt, kann von einer unredlichen Partei ausgenutzt werden
- Unverbindlichkeit der Verhandlung kann dazu führen, dass eine Partei dennoch einen Gerichtsprozess anstrengt
- Prozesskostenhilfe nicht möglich