Mediation ausdrücklich gewünscht

Am 26. Juli 2012 ist das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ (Mediationsgesetz) in Kraft getreten. Die Mediation, die auch im Wirtschaftsleben bereits erfolgreich praktiziert wird (z.B. bei Gesellschafterkonflikten oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge), erhält nun erstmals eine gesetzliche Grundlage.
Aufklärung über außergerichtliche Konfliktbeilegung wird Pflicht
In einem Mediationsverfahren unterstützt der Mediator als Moderator die Parteien bei der eigenständigen, kreativen Konfliktlösung. Ziel des Mediationsgesetzes ist es, die außergerichtliche Konfliktbeilegung zu stärken und die Gerichte zu entlasten. Daher muss z.B. die Klageschrift künftig Angaben enthalten, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Rechtsanwälte müssen daher ihre Mandanten künftig über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung aufklären und mit dem Mandanten gemeinsam abwägen, ob im konkreten Fall ein Schlichtungsverfahren den Interessen der Beteiligten besser gerecht wird als ein Gerichtsverfahren.
Neu ab 2013: Streitbeilegung duch Güterichter
Das Mediationsgesetz führt auch zu Veränderungen bei den Gerichten. Ab 2013 wird an bestimmten Gerichten (z.B. am Landgericht Berlin) die Möglichkeit geschaffen, einen Rechtsstreit auch nach Klageerhebung durch einen sog. Güterichter einvernehmlich und ohne Urteilsspruch beizulegen. Anders als der Mediator kann der Güterichter Aussagen zu den Erfolgsaussichten des Rechtsstreits machen, einen eigenen Lösungsvorschlag unterbreiten und einen vollstreckbaren Vergleich schließen. Die einvernehmliche Konfliktbeilegung soll aber hauptsächlich außerhalb der Gerichte, idealerweise vor Klageerhebung, stattfinden. Die Bezeichnung Mediator bleibt deshalb künftig außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz sollen nähere Bestimmungen über die Aus- und Fortbildung sog. zertifizierter Mediatoren erlassen werden.
Rechtschutzversicherungen berücksichtigen Mediation
Die Rechtsschutzversicherungen haben sich ebenfalls auf das neue Mediationsgesetz eingestellt. Einige Versicherer haben die Mediation in ihren Standardtarif integriert, andere sehen dieses nur optional vor. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bieten bereits mehr als 75 Prozent der deutschen Rechtsschutzversicherer Kostenschutz für Mediation an.
Gebündeltes Angebot bei www.schlichten-in-berlin.de
Die IHK Berlin informiert im Internet ausführlich zum Thema Mediation und stellt eine Liste mit Wirtschaftsmediatoren zur Verfügung. Einen umfassenden Überblick über die Mediation und andere Schlichtungsverfahren erhält man unter www.schlichten-in-berlin.de. Auf der Internetseite findet man die Kontaktdaten von über 200 Berliner Schlichtern, Mediatoren und weiteren Schlichtungsstellen. Berlin verfügt damit deutschlandweit einmalig über ein Informationsportal, das die vor Ort bestehenden Schlichtungsangebote bündelt.
Sabine Zschache
aus: Berliner Wirtschaft vom September 2012