Mediation bringt Kosteneinsparungen

Bleiben Konflikte nachhaltig ungelöst, können in Unternehmen Konfliktkosten von durchschnittlich 20 % der Gesamtunternehmenskosten eintreten. Diese indirekten Kosten entstehen durch Reibungsverluste im Arbeitsprozess, z.B. aufgrund von Mobbing, Teamkonflikten oder Führungskonflikten.
In der Wirtschaft begegnet man diesem Kostenfaktor zunehmend durch den Einsatz außergerichtlicher Verfahren, wie z.B. Mediation. Die Vorteile liegen nicht nur in einer individuellen und zügigen Konfliktbearbeitung, sondern auch in der Vertraulichkeit dieser Verfahren. Das im Juli 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz regelt Verfahrensgrundsätze, wie die Allparteilichkeit und Verschwiegenheit des Mediators, und Ausbildungsanforderungen an den Mediator.
Veranstaltung "Mediation in Berlin"
Das neue Gesetz und seine Umsetzung in der Praxis standen im Mittelpunkt der Veranstaltung „Mediation in Berlin“ am 29. November 2012 im Ludwig Erhard Haus.
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann berichtete über die Einrichtung sog. Güterichterstellen zu Beginn des neuen Jahres. Güterichter können in anhängigen Klageverfahren unter Anwendung von Mediationsmethoden auf eine gütliche Streitbeilegung hinwirken oder auf die Teilnahme an einer externen Mediation hinweisen. Kommen die Parteien auf diese Weise zu einer einvernehmlichen Lösung und wird dadurch eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich, können die Parteien mit einer anteiligen Rückerstattung der Gerichtskosten rechnen.
Dass man mit einer Mediation Gerichts- und weitere Rechtsverfolgungskosten sparen kann, wurde auch in einem Vortrag über die Mediationskostendeckung der Rechtsschutzversicherer deutlich. Mittlerweile übernehmen die meisten der 50 Rechtsschutzversicherungen die Kosten von außergerichtlichen Verfahren. Die Versicherungen setzen dabei sehr erfolgreich sog. Shuttle-Mediationsverfahren ein. Dabei vermittelt ein Mediator in getrennten Gesprächen zwischen den Beteiligten. Auch die Kosten von Präsenzmediationen, in denen der Mediator komplexe Konflikte mit den Beteiligten gemeinsam erörtert, werden durch die Rechtsschutzversicherer zu unterschiedlichen Konditionen übernommen. Dadurch kann in einer vertragsrechtlichen Streitigkeit beispielsweise der Konflikt bereits in einer insgesamt 9-tägigen Mediation beigelegt werden. Eine gerichtliche Rechtsverfolgung hätte demgegenüber durchschnittlich 560 Tage gedauert.
Die Rechtsschutzversicherungen greifen dabei zum Teil auf eigene Mediatorenpools oder auf solche externer Dienstleister zurück. In jedem Fall wird künftig die Ausbildung der Mediatoren eine entscheidende Rolle spielen, um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten. Der Gesetzgeber wird dazu Anfang 2013 eine Rechtsverordnung erlassen, in der die Mindestausbildungsinhalte und eine Zertifizierung geregelt werden.