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Nr. 1232
Ombudsstelle
Vorteile
Nachteile
Verfahren vor der Ombudsstelle ist zeitsparend und grundsätzlich kostenlos
Fachkompetenz der Ombudsleute
Verjährung wird gehemmt
ist das Verfahren vor der Ombudsstelle erfolglos, steht immer noch der Gerichtsweg offen
Anwendungsbereich eingeschränkt, da meist nur Konflikte mit niedrigerem Streitwert beigelegt werden können
nicht alle Branchenmitglieder unterwerfen sich Ombudsstellen
Unverbindlichkeit der Verhandlung kann dazu führen, dass eine Partei dennoch einen Gerichtsprozess anstrengt