Bei welchen Konfliktfällen hat sich ein Schlichtungsverfahren bewährt?

Schlichtung im Bereich Wirtschaft und Unternehmen eignet sich bei folgenden Konflikten:
  • Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern
  • bezüglich Vertragsinhalten
  • verspätete oder ausbleibende Lieferung in Geschäftsbeziehungen
  • im Wettbewerb (unlautere Werbung)
  • unter Gewerbetreibenden
  • zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen
  • internationale Wirtschaftskonflikte
 
Schlichtung bei Verbrauchern eignet sich bei folgenden Konflikten:
  • bezüglich Vertragsinhalten
  • zwischen Kunden und KfZ-Werkstatt
  • Konflikte in der Textilpflege (z. B. chemische Reinigung, Wäscherei)
  • zwischen Patienten und Ärzten
  • zwischen Mandant und Rechtsanwalt
  • zwischen Mandant und Steuerberater
 
Schlichtung im Bereich Schule/ Ausbildung eignet sich bei folgenden Konflikten:
  • zwischen Schülern
  • zwischen Lehrern und Schülern
  • zwischen Eltern und Lehrern
  • zwischen Auszubildenden und Ausbildenden
 
Schlichtung bei Privatpersonen eignet sich bei folgenden Konflikten:
  • regionale Entwicklungskonzepte (z.B. Bahnprojekt Stuttgart 21)