Welche Kosten können entstehen?

  • Stundensätze für den Gutachter liegen zwischen 85 Euro und 115 Euro
  • Gesamthonorar eines Gutachters in etwa zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro (in Ausnahmefällen auch mehr)
Angaben zzgl. Auslagen und 19% Mehrwertsteuer.
Je nach Vereinbarung trägt entweder die unterliegende Partei oder beide Parteien je zur Hälfte die Kosten.
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, inwieweit die Verfahrenskosten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom Versicherungsumfang gedeckt sind.