Was ist ein Schiedsamtsverfahren?

Das Schiedsamtsverfahren ist nach § 380 StPO bei bestimmten Straftaten (z. B. Beleidigung oder Sachbeschädigung) ein vorgerichtliches Sühneverfahren. Streitende Parteien können sich aber auch freiwillig für dieses außergerichtliche Verfahren entscheiden. Bei den beizulegenden Konflikten handelt es sich meist um Zivilrechtsstreitigkeiten oder kleinere Straftaten. Die Leitung übernimmt eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann. Wird das Schiedsamtsverfahren erfolgreich beendet, ergeht ein für beide Parteien verbindlicher Vergleich.